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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
ECOSPA WATER SYSTEMS GMBH – Inhaber Daniel Ehrlich
1. Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma ECOSPA WATER SYSTEMS GMBH, Inhaber Daniel Ehrlich, Tannenhof 20, 08525 Plauen, nachfolgend ECOSPA genannt.
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich vereinbart wurden oder nicht.
Spätestens zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Ware oder mit Entgegennahme der vereinbarten Leistungen, gelten die Bedingungen als angenommen. Entsprechenden Gegenbestätigungen eines Bestellers unter Hinweis auf eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird vorliegend ausdrücklich widersprochen. Abweichungen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der ECOSPA sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt sind.
2. Preise
Es geltend die jeweils genannten Preise ausweislich der vorliegenden gültigen Preisliste, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Unsere genannten Preise verstehen sich ohne Verpackungs- und Versandkosten, soweit nicht vertraglich oder in der Preisliste etwas anderes vereinbart ist.
3. Angebote und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote, insbesondere in Prospekten, Anzeigen usw. sind, insbesondere auch in Bezug auf die jeweiligen Preisangaben, unverbindlich.
An explizit für Kunden ausgearbeitete Angebote halten wir uns für 30 Kalendertage gebunden.
Ein Besteller ist an seine Bestellung gebunden. Lehnt ECOSPA nicht binnen 2 Wochen nach Eingang der Annahme die Bestellung ab, so gilt der Auftrag als von ECOSPA angenommen. Eventuelle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen des Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch ECOSPA bestätigt sind. Mitarbeiter der Firma ECOSPA haben keine Befugnis, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, welche über den Inhalt des schriftlich fixierten Vertrages hinausgehen. Eventuell diesbezüglich gemachte Äußerungen sind grundsätzlich unwirksam.
4. Versand von Waren und deren Gefahrenübergang
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich unfrei und unversichert, nach Wahl von ECOSPA ab Herstellerwerk, sofern nicht die Preisliste etwas anderes vorsieht.
Der Gefahrenübergang auf den Besteller findet statt, sobald die bestellte Lieferung an die transportausführenden Personen übergegangen ist, bzw. so bald die bestellte Ware das Lager von ECOSPA verlassen hat. Dies erfolgt auch dann, wenn ECOSPA die Anlieferung selbst übernommen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Angelieferte Gegenstände sind auch, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Der Besteller ist lediglich bei offensichtlichen Transportschäden berechtigt, die Annahme zu verweigern.
ECOSPA tritt bereits jetzt sämtliche bestehende Ansprüche aus dem Speditionsvertrag an den Besteller ab, da auf diesen die Gefahr bereits bei Übergabe an die Transportperson übergegangen ist.
5. Liefer- und Leistungszeit
Lieferfristen oder Liefertermine können grundsätzlich verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
Ihre Vereinbarung bedarf immer der Schriftform.
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Besteller beizustellenden Unterlagen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern die Lieferzeit angemessen. Daraus resultierende Lieferverzögerungen bedürfen wiederum der schriftlichen Vereinbarung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, auf die die Firma ECOSPA keinen Einfluss hat, hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen usw., auch wenn sie bei anderen Lieferanten oder bei deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma ECOSPA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen ECOSPA, die Lieferung bzw. Leistung um für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Dies trifft insbesondere auch auf Lieferzeiten zu.
Verlängert sich die Lieferzeit, oder wird ECOSPA von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich ECOSPA nur berufen, wenn der Besteller unverzüglich benachrichtigt wird.
Sofern die ECOSPA die Nichteinhaltung verbindlich bestätigter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befinden sollte, hat der Besteller grundsätzlich Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt als Höchstanspruch jedoch maximal 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma ECOSPA. ECOSPA ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit, auch wenn nicht ausdrücklich vereinbart, berechtigt.
6. Gewährleistungsrecht
ECOSPA gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung erstreckt sich auf neu hergestellte Teile und auf Mängel, die die Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Materialfehler, mangelhafter Ausführung oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich einschränkenden Art und Weise erfolgt.
Ein Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen dieser Waren sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an ECOSPA ab. ECOSPA ermächtigt den Besteller widerruflich, die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgemäß nachkommt.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der Firma ECOSPA hinweisen, und unverzüglich Benachrichtigung geben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist ECOSPA berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch ECOSPA liegt, soweit nicht die gesetzlichen Vorschriften des Abzahlungsgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen, die ECOSPA aus jedem Rechtsgrund und gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, werden ECOSPA die folgenden Sicherheiten gewährt, die der Besteller auf Verlangen nach Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig und nicht mehr als 20 % übersteigt.
Die gelieferte Ware bleibt grundsätzlich bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ECOSPA. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für ECOSPA als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn.
Erlischt das Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (dem entsprechenden Rechnungswert folgend) auf ECOSPA übergeht. Der Besteller verwahrt das Eigentum von ECOSPA unentgeltlich. Ware, an der Miteigentum besteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Ein Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen dieser Waren sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an ECOSPA ab. ECOSPA ermächtigt den Besteller widerruflich, die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgemäß nachkommt.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf das Eigentum der Firma ECOSPA hinweisen, und unverzüglich Benachrichtigung geben.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist ECOSPA berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch ECOSPA liegt, soweit nicht die gesetzlichen Vorschriften des Abzahlungsgesetzes Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung bzw. wegen positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen ECOSPA als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9. Konstruktionsänderungen
ECOSPA behält sich darüber hinaus vor, jederzeit vorliegende Konstruktionen zu verändern, bzw. zu verbessern. ECOSPA ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen bzw. nachzuholen.
10. Zahlungen
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto.
Rechnungen für Instandsetzungen, Montagen oder ähnliche Leistungen sind zahlbar 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.
ECOSPA ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden zu verrechnen. Über die Art der erfolgten Verrechnung wird ECOSPA den Besteller informieren.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ECOSPA berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ECOSPA über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät ein Besteller in Verzug, so ist ECOSPA berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine geringere Belastung seinerseits nachweist.
Werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere sollte ein Scheck nicht eingelöst werden, oder Zahlungen eingestellt werden, oder sollten ECOSPA andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist ECOSPA berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden.
ECOSPA ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen bzw. Lieferungen nur noch gegen Barzahlung zu verlangen.
Der Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
11. Wartungsarbeiten/Reparaturen
Berechnet werden die tatsächlich angefallenen Auftrags- und Wegezeiten, Fahrtkosten und Spesen sowie eingebaute Ersatzteile. Kostenvoranschläge sind nur schriftlich verbindlich. Die Verbindlichkeit bezieht sich nicht auf die Höhe der veranschlagten Kosten.
Soweit die Reparatur im Werk durchgeführt werden muss, erfolgen die Transporte in das Werk und die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des jeweiligen Bestellers. Beanstandungen nach erfolgter Reparatur sind von dem Besteller unverzüglich anzuzeigen.
Kundendiensteinsätze und Reparaturmaßnahmen, die nicht durch Verschulden von ECOSPA verursacht sind, werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz der Firma ECOSPA, Plauen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ECOSPA und dem jeweiligen Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit ein Besteller Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Plauen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Es ergibt sich daraus die unmittelbare Zuständigkeit des Amtsgerichts Plauen / Landgericht Zwickau.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.